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   VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634   

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https://dejure.org/2018,37678
VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634 (https://dejure.org/2018,37678)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634 (https://dejure.org/2018,37678)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 1 ZB 16.1634 (https://dejure.org/2018,37678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2, 3, § 124a Abs. 5 S. 4; BauNVO§ 14
    Keine Befreiung für den Mobilfunkmasten im allgemeinen Wohngebiet - Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen entgegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung eines Mobilfunkmastens in einem Wohngebiet

  • rewis.io

    Keine Befreiung für den Mobilfunkmasten im allgemeinen Wohngebiet - Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen entgegen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung eines Mobilfunkmastens in einem Wohngebiet

  • rechtsportal.de

    Isolierte Befreiung für einen vorhandenen Masten als Mobilfunkanlage; Allgemeines Wohngebiet; Keine Funktionslosigkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung (berührt); Befreiung; Berufung; Mobilfunkmasten; Wohnstruktur; Wasserleitung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann werden Festsetzungen eines Bebauungsplans funktionslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 4 B 29.09

    Klärungsbedürftigkeit der Berührung der "Grundzüge der Planung" in einem reinen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Wenn - wie hier - die Grundzüge der Planung berührt werden, scheidet eine Befreiung aus (vgl. BVerwG, B.v. 24.0.2009 - 4 B 29.09 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Festsetzungen eines Bebauungsplans werden nur dann funktionslos, wenn die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hat, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn die dadurch fehlende Steuerungsfunktion der Festsetzung offenkundig ist, so dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5; U.v. 3.8.1990 - 7 C 41-43.89 u.a. - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Ob die Grundzüge der Planung berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation ab (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Ob die Grundzüge der Planung berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation ab (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Die textliche Festsetzung in Ziffer 11 genügt entgegen der Auffassung der Klägerin den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.1995 - 4 NB 43.93 - NVwZ 1995, 692 m.w.N. zur Bestimmtheit von Bebauungsplänen und zum notwendigen Maß einer Konkretisierung ihrer Festsetzungen).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Erst wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und so offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan insoweit seine städtebauliche Gestaltungsfunktion unmöglich zu erfüllen mag, kann von einer Funktionslosigkeit gesprochen werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.2.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus relevant ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 - NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus relevant ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 - NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634
    Damit zielt die Klägerin auf einen Verstoß gegen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietstypus ab (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.1999 - 4 BN 1.99 - NVwZ 1999, 1340).
  • VG Augsburg, 02.11.2023 - Au 5 K 22.1926

    Nachbarklage gegen eine Mobilfunkanlage, Reines Wohngebiet, (unwirksamer)

    Der Erteilung einer solchen Befreiung stünde aber regelmäßig bereits entgegen, dass es sich bei der entsprechenden Festsetzung um einen Grundzug der Planung i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB handeln dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, U.v. 3.11.2010 - 15 B 08.2426 - juris Rn. 21 ff.).
  • VG München, 10.03.2022 - M 11 SN 22.1059

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast:

    Hinter der Formulierung "optisch laut" verbergen sich weniger ästhetische, sondern letztlich aus dem gewerblichen Charakter der Mobilfunkmasten resultierende Fragen in Hinblick auf deren Zulässigkeit in "ruhigen" Wohngebieten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634 - juris zur "optischen Wohnruhe" eines festgesetzten WA, wobei mit der konkreten Plankonzeption ein homogenes, ortstypisch ländliches Erscheinungsbild einer ruhigen Wohnsiedlung abgesichert werden sollte; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.397 - juris Rn 35, wonach Mobilfunkmasten in Wohngebieten mittlerweile zu einem "alltäglichen Anblick" gehören).
  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 20.472

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen

    Wird dagegen der Rahmen einer bloßen Randkorrektur der vorgegebenen Planung überschritten, kann eine Befreiung nicht mehr erteilt werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 1 ZB 16.1634 - juris Rn. 6).
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